Druckt euch 55 - FAQ

Darf ich nur mit einer Schülerzeitung an der Aktion 'Druckt euch 55!' teilnehmen?

Du kannst nicht nur mit Schülerzeitungen, sondern auch mit Abschlusszeitungen an unserer Aktion teilnehmen. Die Zielgruppe der Zeitschriften sollten Jugendliche im Alter von fünfzehn bis zwanzig Jahren sein, nach Möglichkeit Zielgruppe Gymnasium. Die Aktion gilt allerdings nicht für Flyer oder ähnliches.

Soll die Zeitung eine Mindestseitenzahl oder eine Mindestauflage haben, damit ich die Aktion nutzen kann?

Nein, eine bestimmte Seiten- oder Auflagenzahl ist nicht nötig.

Muss die Anzeige eine Mindestgröße haben?

Die Anzeige sollte mindestens in der Größe DIN A5 abgedruckt werden und gut zu lesen sein.

Was genau ist eine Umschlagseite?

Umschlagseiten sind die vier folgenden Seiten einer Zeitung, einer Zeitschrift oder eines Buches: die Titelseite (U1), die Innenseite der Titelseite (U2), die Innenseite der Buchrückenseite (U3) und die Buchrückenseite (U4). Auf einer dieser Seiten der Zeitung sollte also die Anzeige erscheinen. Jedoch ist es auch in Ordnung, wenn Ihr die Anzeige im Innnenteil veröffentlicht.

Was ist eine Wiederholungsanzeige?

Eine Wiederholungsanzeige ist ein erneuter Abdruck der Anzeige in einer nachfolgenden Ausgabe einer Zeitung.

Darf ich in jede Ausgabe der Zeitung wieder die Anzeige setzen und bekomme ich dann jeweils wieder 55 Euro dafür?

Nein, jedes Jahr könnt Ihr leider nur einmal unsere Anzeige drucken und bekommt dafür 55 Euro.

Kann ich die Anzeige einmal herunterladen und dann immer wieder benutzen?

Bitte verwende für jede Ausgabe der Zeitung unsere aktuelle Anzeige. Ist auf unserer Seite keine neue Anzeige eingestellt, kannst du natürlich die Anzeige verwenden, die du schon einmal gespeichert hast.

Wie viele Belegexemplare meiner Zeitung soll ich schicken?

Ein Belegexemplar genügt. Bei Online-Zeitungen reicht auch der entsprechende Link aus.

Was ist eine Rechnungsnummer?

Eine Rechnungsnummer ist eine Nummer, die die jeweilige Rechnung eindeutig identifiziert. Jede Rechnung hat eine eigene Nummer, die nur einmal vergeben werden darf. Jedes Unternehmen muss auf seinen Rechnungen (fortlaufende) Rechnungsnummern angeben, also auch deine Schülerzeitung. Die Nummern darfst du selbst vergeben, dabei kannst du eine oder mehrere Zahlen-, Buchstaben- oder Zahlen-Buchstaben-Kombinationen verwenden.

Was heißt der Satz „Ich bin nach §19 UStG nicht umsatzsteuerpflichtig.“?

Dieser Satz bedeutet, dass deine Schülerzeitung als Unternehmen einen bestimmten Betrag an Einkünften pro Jahr nicht überschreitet und somit keine Steuerabgaben leisten muss. Ohne diesen Satz in deiner Rechnung müsstest du die Mehrwertsteuer ausweisen und diese an den Staat zahlen. So könntest du also nicht die kompletten 55 Euro bekommen.

Darf ich die Rechnung auch per E-Mail schicken?

Ja und zwar an diese E-Mail-Adresse: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. . Dabei wäre eine PDF-Datei am besten.

Wann bekomme ich das Geld?

Auf jeden Fall überweisen wir dir das Geld so schnell wie möglich. Es dauert ca. eine Woche ab Rechnungseingang, bis deine Rechnung bearbeitet ist.